2G und 2Gplus gelten auch für Ehrenamtliche

Die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Arbeit weist darauf hin,
dass in den Warnstufen 1,2 und 3 festgelegte Zugangsbeschränkungen auch für Freiwillige und Ehrenamtliche gelten.

Das bedeutet, dass beispielsweise im Sport, bei Chorproben, Ausstellungen oder Kuchenbasaren alle Ehrenamtlichen geimpft oder genesen im Sinne der Corona-Verordnung sein müssen.
In Warnstufe 2 und 3 gilt für diese Personen dann sogar 2Gplus. Es gibt lediglich für beruflich Tätige Ausnahmen von diesen Voraussetzungen.

„Bisher gab es hier Unsicherheiten in den Vereinen. Einige Vereine haben bisher auch unter 3G die Ehrenamtlichen weiterarbeiten lassen. Dies ist leider rechtlich nicht zulässig. Daher möchten wir hier für Klarheit sorgen." erläutert Sandra Pragmann von der Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Arbeit.  

Kontakt per Mail an ehrenamt@lk-row.de oder Tel. 04261 983-2859.


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