Bebauungspläne
Die Bebauungspläne werden von den Mitgliedsgemeinden festgesetzt.
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Eine Visualisierung inklusive Begründung und Planzeichnung des jeweiligen Bebauungsplans kann unter folgendem Link eingesehen werden:
Bebauungspläne im Landkreis Rotenburg (Wümme)
Bei Fragen zu den Bebauungsplänen ist die jeweilige Gemeinde zuständig:
Abbildung der Gebiete Lauenbrück und Vahlde, in denen Bebauungspläne bestehen.© Samtgemeinde Fintel