Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg.
Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg.
Parkmöglichkeiten:
Am Rathauseingang
Anzahl: 10
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Öffnungszeiten Rathaus Lauenbrück
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 14:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
16:00 - 18:00 Uhr | |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Telefonische Erreichbarkeit der Samtgemeindeverwaltung
Montag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
16:00 - 18:00 Uhr | |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |