Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Parkmöglichkeiten:
Am Rathauseingang
Anzahl: 10
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Öffnungszeiten Rathaus Lauenbrück
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 14:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
16:00 - 18:00 Uhr | |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Telefonische Erreichbarkeit der Samtgemeindeverwaltung
Montag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
16:00 - 18:00 Uhr | |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |