Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Reisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
- Meldung wegen Diebstahl
- Meldung wegen Verlust
- Meldung wegen Wiederauffinden
Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Reisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
Parkmöglichkeiten:
Am Rathauseingang
Anzahl: 10
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Öffnungszeiten Rathaus Lauenbrück
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 14:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
16:00 - 18:00 Uhr | |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Telefonische Erreichbarkeit der Samtgemeindeverwaltung
Montag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
16:00 - 18:00 Uhr | |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |