Gleichstellungsbeauftragte
Darf ich mich vorstellen? Mein Name ist Catrin Voigts und ich habe meine Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Fintel am 27.02.2020 aufgenommen. Ein Satz, den ich immer wieder höre, lautet: "Frauen sind doch schon lange gleichgestellt. Was machst du also noch?" Gute Frage.
Warum gibt es meine Stelle als Gleichstellungsbeauftragte?
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist gesetzlich geregelt. Nicht irgendwo, nicht ganz weit hinten, nein! Zu finden ist diese wichtige Regelung im Grundgesetz unter Artikel 3. Auf diesem Gesetz baut ein weiteres Gesetz auf, das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG). Es gibt mir und meiner Arbeitgeberin, der Samtgemeinde Fintel, den nötigen Handlungsspielraum, um die Gleichberechtigung durchzusetzen.
Wie wird der Ist-Stand der Gleichstellung in der Samtgemeinde Fintel ermittelt?
Zunächst muss die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten ausgeschrieben und besetzt werden. Ich habe mich, als die Stelle frei wurde, darauf beworben und konnte das entscheidende Gremium, den Rat der Samtgemeinde Fintel, von mir und meinen Plänen überzeugen. Im NGG sind mir nun verschiedene Rechte gegeben worden, wie zum Beispiel die Beteiligung bei Bewerbungsverfahren.
Ein ganz wichtiger Baustein für meine Arbeit ist der jeweils geltende Gleichstellungsplan. In ihm wird ermittelt, in welchen Bereichen, also in welcher Entgeltgruppe, eine sogenannte Unterrepräsentanz eines Geschlechts vorliegt. Wird nun eine freie oder neu geschaffene Stelle ausgeschrieben, wird diese mit einer Entgeltgruppe bewertet und eingruppiert. Anhand des Gleichstellungsplans weiß man, welches Geschlecht in dieser Entgeltgruppe unterrepräsentiert ist. Dieses Geschlecht wird bereits bei der Stellenausschreibung besonders dazu aufgerufen, sich zu bewerben. Meine Aufgabe ist es dann darauf hinzuwirken, den freien Arbeitsplatz mit eben diesem Geschlecht zu besetzen.
Wo gibt es heute noch Diskriminierung von Frauen in Deutschland?
Weit verbreitet und bekannt ist der Equal Pay Day. Er verdeutlicht die nachgewiesene schlechtere Bezahlung von Frauen bei gleicher Qualifikation und Fähigkeiten.
Eingeprägte Rollenbilder werden weiterhin auch von jungen Frauen und Männern gelebt. Beispielhaft ist die Teilzeitbeschäftigung von Müttern zu nennen. Es ist immer noch salonfähig, dass die Frau wie selbstverständlich die unbezahlte Sorgearbeit im Haushalt übernimmt, beruflich zurücksteckt und ihr so der Weg in die Altersarmut aufgezwängt wird. Auch die unbezahlte Sorgearbeit für pflegebedürftige Familienmitglieder wird weiterhin überwiegend von Frauen übernommen.
Eines der erschütterndsten Beispiele ist der § 218 Strafgesetzbuch. Er stellt den Schwangerschaftsabbruch generell unter Strafe. Der Staat bestimmt also über den weiblichen Körper! Es gibt kein Gesetz in Deutschland, dass über den Körper eines Mannes bestimmt. Denken Sie mal darüber nach.
Aktuelles und Projekte
Im vergangenen Herbst haben die Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Rotenburg (Wümme) zwei Aktionswochen zum wiederkehrenden Projekt Orange Days auf die Beine gestellt. In Zusammenarbeit mit dem Landkino Lauenbrück und der Schülerfirma der Fintauschule konnte ich den Film "Nur eine Frau" auf die Leinwand bringen. Besondere Gäste waren die stellvertretende Landrätin Michaela Holsten, Herr Jürgen Schulz vom Weißen Ring und Frau Ute Schwiebert von der Polizei Rotenburg (Wümme). Ihnen allen gilt mein Dank für Ihre Arbeit und Unterstützung. Hier finden Sie eine kleine Bildergalerie zu den Veranstaltungen.
Ausstellung seiten.verkehrt
In den Monaten August und September 2024 war die Ausstellung seiten.verkehrt im Rathaus Lauenbrück zu sehen. Hier wird aufgeräumt mit Geschlechterklischees wie gewünschtes Aussehen und Berufsbezeichnungen. Entstanden ist die Ausstellung durch Frau Mirja Siegl, weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf Instagram @seiten.verkehrt. Bilder der Ausstellung sehen Sie hier.
CEDAW - Gleichstellung sichtbar machen
Am 18. Dezember 1979 verabschiedete die UN-Generalversammlung das „Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“. Die UN-Frauenrechtskonvention ist das erste und bis heute zentrale Menschenrechtsabkommen speziell für die Rechte von Frauen. Mit der Ratifizierung 1985 ist die UN-Frauenrechtskonvention Bestandteil des deutschen Rechts – das heißt ihre Vorgaben sind für Bund und Land rechtsverbindlich. Damit ist sie ein bedeutendes Instrument für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter.