Abmeldung Kindertagesstätten
Allgemeines
Soll die Kindertagesstätte nicht mehr besucht werden, ist dies der Samtgemeinde Fintel schriftlich mitzuteilen.
Ein formloses Kündigungsschreiben mit Unterschrift der Sorgeberechtigten ist einzureichen.
Hinweise
- Die Abmeldefrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats. In besonderen Ausnahmefällen (z.B. Wohnortwechsel) ist eine Verkürzung möglich.
- Wird das Kind eingeschult, ist die Abmeldung nicht erforderlich.
- Kündigungen nach dem 31.03. sind nur zum Ende des Betreuungsjahres möglich, wenn nicht besondere Abmeldegründe vorliegen.