Änderung der Betreuungszeiten Kindertagesstätten
Allgemeines
Der Antrag auf Änderung der Betreuungszeiten wird über ein Online-Formular gestellt, auf dem die Sorgeberechtigten die neuen Zeiten eintragen.
Die Samtgemeinde Fintel entscheidet abschließend über den Änderungsantrag.
Antragstellung
- Den Änderungsantrag über das Online-Formular einreichen.
- Der Antrag ist mit einem Vorlauf von wenigstens 2 Wochen zu stellen.
Hinweise
- Die Änderung der Betreuungszeiten ist nur quartalsweise (jeweils zum 01.01./01.04./01.08./01.10.) mit einem Vorlauf von wenigstens 2 Wochen zulässig.
- Die Änderung der Zeiten erfolgt nur, sofern die Betreuung in der Einrichtung gesichert werden kann.
- Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung über den Betrieb und die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder der Samtgemeinde Fintel ist der Bedarf bei einer Betreuung über 14.00 Uhr hinaus für jeden Sorgeberechtigten mittels Arbeitszeitnachweis nachzuweisen.