Bauen
Bei Fragen zu Bauanträgen oder Bauvoranfragen möchten wir Sie auf die untere Bauaufsichtsbehörde, Landkreis Rotenburg (Wümme), verweisen.
Ansprechpartner für alle bauaufsichtlichen Fragen sind zunächst die unteren Bauaufsichtsbehörden: Die Region Hannover, alle Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen Städte sowie eine Reihe weiterer Städte mit in der Regel mehr als 30000 Einwohnerinnen und Einwohnern nehmen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden wahr.
Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind u.a. zuständig für:
- die Prüfung von Bauanträgen und von Bauvoranfragen
- die Erteilung der Baugenehmigung
- die Beratung zu Bauvorhaben und Grundstücksteilungen, sowie zu Baulasten
- die Nachbarbeteiligung (Nachbarn dürfen die ihre Belange berührenden Teile des Entwurfs einsehen) und Einwendungen von Nachbarn
- die Eintragung von Baulasten
- Maßnahmen gegen rechtswidriges Bauen
Im Falle der Samtgemeinde Fintel wären die Fragen zu den oben genannten Themen am besten an den Landkreis Rotenburg (Wümme) zu richten.
Natürlich versuchen die Mitarbeitenden der Samtgemeinde Fintel auch bei Fragen und Anliegen zu helfen, welche grundsätzlich nicht im Aufgabenbereich der Samtgemeinde Fintel liegen.
Bauamt der Samtgemeinde Fintel
Das Bauamt der Samtgemeinde Fintel ist beispielsweise zuständig für:
- die Grundstücksentwässerung, also der Beseitigung von Niederschlags- und Schmutzwasser (Antrag)
- die Unterhaltung vom Niederschlags- und Schmutzwasserkanal
- die Unterhaltung der Gemeindeverbindungsstraßen
- die Bescheinigung der Löschwasserversorgung
- die Liegenschaftsverwaltung, also die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulen, Kindergärten, des Rathauses, der Mietwohnungen, der Abwassereinigungsanlage etc.
- den Neubau von Liegenschaften