Flexible Einschulung
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Sorgeberechtigten den Schulbesuch durch schriftlichen Antrag gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Der Antrag ist vor dem Beginn des Schuljahres bis spätestens zum 1. Mai einzureichen.