Flüchtlingsbetreuung
Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, sind von dem Leistungsberechtigten und seinen Familienangehörigen, die in seinem Haushalt leben, vor Eintritt von Leistungen nach dem AsylbLG aufzubrauchen.
Für die Beantragung von Leistungen nach dem AsylbLG werden folgende Unterlagen benötigt:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Identitätsnachweis
- Zuweisungsbescheid der zentralen Anlaufstelle
- Einkommens- und Vermögensnachweise (Lohn, Sparbücher, Kontoauszüge usw.)
- Mietnachweise
Hier finden Sie alle benötigten Anträge auf einen Blick: