Gartenwasserzähler (Zwischenzähler)
Die Abrechnung für den Hauptverbrauch des Schmutzwassers übernimmt für die Samtgemeinde Fintel der Wasserversorgungsverband Rotenburg-Land.
Bei der Samtgemeinde können Gartenwasserzähler angemeldet werden. Die verbrauchten Mengen, die nicht dem öffentlichen Abwasserkanal zugeführt wurden, können so abgesetzt werden. Dies gilt z.B. für Gartenbewässerung, Pools oder Nutztierverpflegung.
Der Zähler kann selbst beschafft und eingebaut werden oder eine Firma übernimmt dies.
Ablauf
Die Anmeldung kann über das Online-Rathaus oder mit dem Anmelde-Formular erfolgen. Es ist immer ein Foto der Wasseruhr mit erkennbarer Zähler-Nummer und ein Foto mit erkennbarer Lage des Zählers beizufügen. Wenn eine Firma den Einbau übernommen hat, bitte eine Kopie der Rechnung anhängen.
Danach erhält jede Eigentümerin und jeder Eigentümer jährlich ein Schreiben, mit der Bitte um Ablesung des Zählers. Bis zum Ende des Jahres muss der Stand der Samtgemeinde mitgeteilt werden. Der Verbrauch wird dann durch den Wasserversorgungsverband bei der Schmutzwasserabrechnung berücksichtigt.
Kosten
Die Gebühr pro Zähler beträgt 10 € im Jahr. Der Betrag wird mit der Schmutzwassergebühr abgerechnet
Austausch (Zählerwechsel)
Die Gartenwasserzähler sind für 6 Jahre geeicht. Nach Ablauf dieser Zeit sind die Zähler auszutauschen. Der Austausch ist der Samtgemeinde Fintel mitzuteilen. Dies kann über das Online-Rathaus oder mit dem Formular erfolgen. Es ist ein Foto mit dem Endstand des alten Zählers beizufügen, damit der Verbrauch ebenfalls berücksichtigt werden kann.
Dokumente
Formular Zwischenzähler (43 kB) | |
Abgabensatzung Abwasserbeseitigung (428 kB) |