Geburten
© pixabay.com
Antragstellung
Anzeigepflichtige sind zunächst einmal
- jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes
- jede weitere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist (z.B. Hebammen und Ärzte)
- Nur in dem Falle, dass die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige verhindert sind, kann der oben genannte Personenkreis die Anzeige vornehmen.
Unterlagen
- Von einer Ärztin oder Arzt, der Hebamme bzw. Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen war
- Ein Ausweisdokument der sorgeberechtigten Eltern
- Bei verheirateten Eltern ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Bei unverheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Vaterschaftsanerkennung und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgerechtserklärungen und Namenserteilungen
- Ist die Ehe aufgelöst worden, so ist auch die Eheurkunde mit dem Vermerk der Auflösung vorzulegen
Bearbeitungszeit
- ca. 1 Woche
Gebühren
Die Beurkundung einer Geburt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung von Geburtsurkunden oder beglaubigten Registerausdrucken wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben. Jede weitere Urkunde kostet im selben Arbeitsgang 7,50 €.
Gebührenfreie Urkunden werden immer automatisch ausgestellt für:
- Elterngeld
- Kindergeld
- Mutterschaftshilfe
Hinweis
Es können im Einzelfall vom Standesamt weitere Urkunden verlangt werden. Eltern mit ausländischen Urkunden wenden sich bitte im Vorwege an das Standesamt.