Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird auf Basis des Messbescheides des Finanzamtes Rotenburg (Wümme) festgesetzt. Der vom Finanzamt errechnete Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert.
Gemeinde | Hebesatz | |||||||||||||||||||
Fintel | 420 v.H. | |||||||||||||||||||
Helvesiek | 420 v.H. | |||||||||||||||||||
Lauenbrück | 420 v.H. | |||||||||||||||||||
Stemmen | 420 v.H. | |||||||||||||||||||
Vahlde | 420 v.H. |
Nach dem Gewerbesteuergesetz ist Besteuerungsgrundlage der Gewerbeertrag des Erhebungszeitraumes (Kalenderjahr).
Die Vorauszahlungen sind zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten. Änderung der Vorauszahlungen sowie die Aussetzung der Vollziehung sind beim Finanzamt zu beantragen.