Meldewesen
© pixabay.comZuzug
Sie haben Ihren Wohnsitz in die Samtgemeinde Fintel verlegt? Laut Bundesmeldegesetz beträgt die Frist zur An- und Ummeldung 14 Tage. Folgendes ist zu tun:
Welche Unterlagen werden benötigt
- Aktueller Personalausweis sowie Reisepass wenn vorhanden
- Die betroffene Person muss persönlich anwesend sein sofern sie nicht durch eine bevollmächtigte Person vertreten wird
- Bei Mietobjekten die Wohnungsgeberbescheinigung
Umzug
Ein Umzug liegt vor, wenn Sie innerhalb der Samtgemeinde Fintel Ihren Wohnsitz verlegen.
Welche Unterlagen werden benötigt
- Aktueller Personalausweis sowie Reisepass wenn vorhanden
- Die betroffene Person muss persönlich anwesend sein sofern sie nicht durch eine bevollmächtigte Person vertreten wird
- Bei Mietobjekten die Wohnungsgeberbescheinigung
Wegzug
Eine Meldung Wegzug ist nur nötig, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Sie Ihren Nebenwohnsitz bei uns aufgeben.
Welche Unterlagen werden benötigt
- Aktueller Personalausweis sowie Reisepass wenn vorhanden
- Die betroffene Person muss persönlich anwesend sein sofern sie nicht durch eine bevollmächtigte Person vertreten wird
Gebühren
Alle hier genannten Meldungen sind gebührenfrei.
Mitwirkung der Wohnungsgeberin und des Wohnungsgebers
Seit dem in Kraft treten des Bundesmeldegesetz (BMG) ab 01.11.2015 ist der Wohnungsgeber nach § 19 BMG verpflichtet, bei der An- und Abmeldung mitzuwirken. Zur Anmeldung muss dafür von der meldepflichtigen Person die Bestätigung vom Wohnungsgeber vorgelegt werden. Auszug § 19 BMG Mitwirkung des Wohnungsgebers: Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 BMG genannten Frist von zwei Wochen zu bestätigen. Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs oder des Auszugs erforderlich sind.
Dokumente
Wohnungsgeberbestätigung (40 kB) |