Pässe und Personalausweise
© pixabay.comReisepässe
Mit der Einführung der 2. Biometriestufe im elektronischen Reisepass (ePass) werden seit dem 01.11.2007 neben den üblichen Passdaten und Ihrem Lichtbild zusätzlich Fingerabdrücke auf einem in der Passdecke vorhandenen Chip gespeichert. Die Fingerabdruckerfassung erfolgt in den Passbehörden ganz einfach und automatisiert mit Hilfe eines optischen Scanners. Mit dieser Technologie soll eine höhere Fälschungssicherheit gewährleistet sein.
Der Reisepass ist bei Ausstellung bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig. Ab 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 10 Jahre.
Welche Unterlagen werden benötigt
- Einverständniserklärung aller sorgeberechtigten Personen für Kinder unter 18 Jahren
- Die betreffende Person muss persönlich dabei sein (also auch Kinder)
- Geburts- oder Heiratsurkunde, sofern die Samtgemeinde Fintel erstmalig für Sie ein Dokument ausstellt
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Das bisherige Ausweisdokument soweit vorhanden
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit ist aktuell besonders hoch, sodass von einer Wartezeit von ca. 9 Wochen ausgegangen werden muss.
EXPRESS-Reisepässe benötigen in der Regel 4 Werktage.
Vorläufige Reisepässe werden nach Vorlage der Buchungsbestätigung direkt ausgestellt.
Gebühren
Reisepass EXPRESS-Reisepass
Bis zum 24. Lebensjahr 37,00 € Bis zum 24. Lebensjahr 69,50 €
Ab dem 24. Lebensjahr 70,00 € Ab dem 24. Lebensjahr 102,00 €
Bei der Abholung müssen die Kinder nicht noch einmal dabei sein. Es genügt, wenn eine sorgeberechtigte Person bzw. eine bevollmächtigte Person mit dem abgelaufenen Dokument soweit vorhanden zu uns kommt.
Personalausweise
Die Ausweispflicht beginnt für Deutsche Staatsangehörige mit dem 16. Lebensjahr.
Die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht wird auch durch die Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt. Es besteht nicht die Pflicht, den Ausweis mit sich zu führen.
Der Ausweisinhaber und die Ausweisinhaberin kann das Dokument künftig zusätzlich als elektronischen Identitätsnachweis (eID) im Zuge von E-Government und E-Business sowie zur elektronischen Signatur nutzen.
Welche Unterlagen werden benötigt
- Einverständniserklärung aller sorgeberechtigten Personen für Kinder unter 16 Jahren
- Die betreffende Person muss persönlich dabei sein (also auch Kinder)
- Geburts- oder Heiratsurkunde, sofern die Samtgemeinde Fintel erstmalig für Sie ein Dokument ausstellt
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Das bisherige Ausweisdokument soweit vorhanden
Bearbeitungszeit
In der Regel sind die Personalausweise nach 2-3 Wochen abholbereit.
Gebühren
Bis zum 24. Lebensjahr 22,80 €
Ab dem 24. Lebensjahr 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Bei der Abholung müssen die Kinder nicht noch einmal dabei sein. Es genügt, wenn eine sorgeberechtigte Person bzw. eine bevollmächtigte Person mit dem abgelaufenen Dokument zu uns kommt.
Allgemeiner Hinweis
Bitte informieren Sie sich über das Auswärtige Amt, mit welchen Dokumenten Sie in Ihr Reiseland kommen.
Dokumente
Flyer Der Online- Ausweis.pdf (581 kB) |