Stellenausschreibungen
Die Samtgemeinde Fintel im Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt am Rande der Lüneburger Heide, genau an der Grenze zu den Nachbarkreisen Harburg und Heidekreis. Durch die Nähe zu den Metropolregionen Hamburg und Bremen und die gute Bahnanbindung bietet sich hier auch für Pendler die Möglichkeit, in lebens- und liebenswerter Naturnähe und mit einem jungen, innovativen und hochmotivierten Team die Belange von ca. 7.900 Einwohnern maßgeblich mitzugestalten.
Wir haben bereits einiges erreicht – es wird Zeit, die nächsten spannenden Aufgaben anzupacken. Dafür brauchen wir Sie!
Samtgemeinde Fintel als Arbeitgeberin
Die Samtgemeindeverwaltung Fintel versteht sich als moderne Dienstleisterin und bietet Ihren über 170 Beschäftigten viele Möglichkeiten in unterschiedlichsten Berufen und Aufgabengebieten.
Für die Samtgemeinde Fintel zu arbeiten hat viele Vorteile:
- Tarifgerechte Bezahlung (TVöD), jährliche Sonderzahlung und Zusatzversorgung:
Wir bieten eine tarifgerechte Bezahlung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) mit jährlicher Sonderzahlung, die im November ausgezahlt wird. Die Zusatzversorgung ist eine Art Betriebsrente, die in den Tarifverträgen geregelt wird. Beschäftigte erhalten dadurch bei Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder im Alter eine zusätzliche Rente. - moderne Arbeitsplätze:
Die Samtgemeinde Fintel ist eine moderne und der Zukunft zugewandte Arbeitgeberin, Ausstattung und Arbeitsgeräte sind auf dem neuesten Stand. Die Aktenverwaltung wird digital geführt. Viele Abläufe werden über einen Workflow abgestimmt. Auch an allen Arbeitsplätzen in den KiTas und Schulen sowie dem Bauhofbereich gehen wir mit der Zeit, richten uns modern ein und sind immer offen für Neues. - Fort- und Weiterbildung:
Ob als Fach- oder als Führungskraft – bei der Samtgemeinde Fintel haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit, in unterschiedlicher Art ihre fachliche und persönliche Entwicklung zu gestalten. Lebenslanges Lernen wird bei der Samtgemeinde Fintel intensiv gefördert. - Vereinbarkeit von Beruf und Familie:
Bei uns kann man Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeit und Elternzeit, die wir ausdrücklich fördern, gut vereinbaren. Familienfreundliche Arbeitsplätze sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Wenn Sie in Elternzeit gehen wollen, begleiten wir Sie während der Familienpause. Sollten Sie als Teilzeitkraft zurückkehren, achten wir darauf, dass Ihnen weiterhin alle Entwicklungsmöglichkeiten offenstehen.
Zudem wurde die Samtgemeinde Fintel seit dem Jahr 2016 mit dem Zertifikat zum Audit „berufundfamilie“ in Berlin ausgezeichnet und seitdem stetig auditiert und re-zertifiziert. Dieses Zertifikat ist der Beleg für das Engagement einer familien- und lebensphasenbewussten Arbeitswelt.
Weiterhin stellen wir für Kinder von Mitarbeitenden, auch wenn sie außerhalb der Samtgemeinde Fintel wohnen, einen KiTa-Platz zur Verfügung. - Work-Life-Balance:
Flexible Arbeitszeit ist bei der Samtgemeinde Fintel das gängige Arbeitszeitmodell, sofern die Aufgabenstellung keine festen Arbeitszeiten erfordert.
Führungspositionen können bei uns auch in Teilzeit ausgeübt werden. Zudem ist neben der flexiblen Arbeitszeitregelung auch das Angebot des mobilen Arbeitens/Homeoffice ein gängiges Arbeitsmodell.
Die Erfassung der Arbeitszeit erfolgt grundsätzlich in allen Einrichtungen über Tablets bzw. den Arbeits-PC. Übrigens sind Heiligabend und Silvester arbeitsfreie Tage. Es gibt die Möglichkeit, Arbeitszeitguthaben auch mehrtägig abzubauen.
Dies zeigt: Wir legen Wert auf eine ausgewogene Work‐Life‐Balance. - Betriebliches Gesundheitsmanagement:
Unsere Mitarbeitenden sind unser höchstes Gut! Deshalb setzen wir uns für Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden bei der Samtgemeinde Fintel ein. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung werden konkrete Maßnahmen und Schulungen durchgeführt. Beispielsweise berät und begleitet Sie im Krankheitsfall ein engagiertes Team bei der Wiedereingliederung am Arbeitsplatz.
Das Miteinander bei der Samtgemeinde Fintel schreiben wir nicht nur im Arbeitsalltag groß: Neben dem Betriebssport bieten wir unseren Mitarbeitenden eine Hansefit-Mitgliedschaft an. Für z.Z. 20 € monatlich können angemeldete Mitarbeitende jedes Hansefit-Verbundstudio (umliegende Fitnessstudios, Bäder etc.) besuchen. Das kommt nicht nur der Gesundheit zugute, sondern auch dem Zusammenhalt im Team. - Corporate Benefits:
Wir bieten allen Mitarbeitenden Vorteile über die Plattform „corporate benefits“ an. Hier werden Dienstleistungen und Produkte verschiedener Firmen zu Sonderkonditionen bereitgestellt.
Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten
Du möchtest eine Ausbildung bei der Samtgemeinde Fintel absolvieren?
Die Samtgemeinde Fintel ist Ausbildungsbetrieb für den Ausbildungsberuf der/des Verwaltungsfachangestellten. Die Ausbildung dauert drei Jahre und kann auf Antrag bei Auszubildenden mit Hochschulreife bzw. bei besonders guten Leistungen verkürzt werden. Neben den Ausbildungsverordnungen und gesetzlichen Bestimmungen findet auf die Ausbildungsverhältnisse der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) Anwendung.
Ausbildungsplatz 2026
Die Ausschreibung des Ausbildungsplatzes für 2026 beginnt nach den Sommerferien, voraussichtlich im September 2025. Weitere Informationen findest du ab Ende August unter unseren "Offenen Stellen".
Bundesfreiwilligendienst
Du möchtest einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren?
Du weißt noch nicht ganz, wo dein beruflicher Weg hinführen soll? Oder möchtest die Zeit, bis du in eine Ausbildung oder ein Studium startest sinnvoll und praktisch tätig überbrücken? Eventuell bist du auch schon berufstätig, suchst aber nach einer neuen Perspektive? Es gibt viele gute Gründe, in einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) zu starten. Wir unterstützen dich dabei, denn die Samtgemeinde Fintel bietet 16 Plätze in verschiedenen Einrichtungen an. Ein Einstieg ist zu jeder Zeit des Jahres möglich. Alle Personen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, können sich in einem BFD für die Gesellschaft engagieren – in einem Zeitraum zwischen 6 und 18 Monaten. Eine Altersbegrenzung nach oben gibt es nicht. Das heißt, die Freiwilligen nehmen meist im Alter zwischen 16 und 25 Jahren ihre Arbeit auf.
Du bist dabei sozialversichert und wirst professionell begleitet: durch eine Fachkraft in der Einsatzstelle, eine Ansprechpartnerin in der Verwaltung sowie mit kostenlosen Weiterbildungen und Seminaren. Dort lernst du andere Freiwillige kennen und ihr könnt euch austauschen. Außerdem erhältst du ein vorher vereinbartes Taschengeld. Die Freiwilligen, die meist ein Jahr bleiben, nutzen die Zeit, um sich (neu) zu orientieren, Praxiserfahrung zu sammeln und den eigenen Horizont zu erweitern.
Der Bundesfreiwilligendienst ist offen für alle Altersgruppen und Arbeitszeitmodelle – so gibt es auch die Möglichkeit, sich in Teilzeit zu engagieren.
"Bufdi"-Stellen bieten wir an in:
- KiTa Vintloh-Zwerge in Fintel
- KiTa Bärenhöhle in Helvesiek
- KiTa Löwenburg in Lauenbrück
- KiTa Alte Post in Lauenbrück
- KiTa Zwergenhöhle in Stemmen
- KiTa Landkinder in Vahlde
- Friedrich-Freudenthal-Schule in Fintel
- Grundschule an der Wümme in Lauenbrück
- Fintauschule in Lauenbrück (Oberschule)
Während deiner Zeit im Bundesfreiwilligendienst sind mehrere Wochenseminare verpflichtend, unter anderem mit politischen, sozialen und interkulturellen Themen. Die meisten Seminare finden in Ritterhude in einem Bildungszentrum statt. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, einen Übungsleiterschein im Breitensport zu erwerben.
Hast du weitere Fragen?
Auf der Webseite des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sind bereits ein paar "Fragen & Antworten" hinterlegt.
Wir freuen uns auf deine Online-Bewerbung , alternativ richtest du diese an: bewerbung@sgfintel.de.
Initiativ-Bewerbungen
Initiativbewerbung: Die Samtgemeinde Fintel sucht Verstärkung
Gerne nehmen wir Ihre Initiativbewerbung z.B.
- als Erzieher (m/w/d) oder Sozialpädagogischer Assistent (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung
- als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d)
- als Außendienstmitarbeiter (m/w/d)
- als Hausmeister (m/w/d)
- als Reinigungskraft (m/w/d)
entgegen.
In diesen Berufen ergeben sich regelmäßig vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Teilen Sie uns daher gerne im Rahmen Ihrer Initiativbewerbung mit, welche Tätigkeitsbereiche Sie besonders interessieren.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser “Online-Rathaus” oder richten Sie alternativ Ihre Bewerbung an: bewerbung@sgfintel.de.
Datenschutz für Bewerber
Informationen nach Artikel 13
Datenschutzgrundverordnung für Bewerber
Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben hat einen hohen Stellenwert für die Samtgemeinde Fintel. Nachfolgend möchte ich Sie gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Samtgemeinde Fintel aufklären:
Verantwortliche Stelle
Für die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist die Samtgemeinde Fintel, Berliner Straße 3, 27389 Lauenbrück verantwortlich.
Daten, die für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind
Bei der Bewerbung werden Daten verarbeitet, die im Rahmen der Bewerbung benötigt werden. Dies können Kontaktdaten sowie alle mit der Bewerbung in Verbindung stehenden Daten, wie zum Beispiel Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikationen und Antworten auf Fragen, sein. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus § 12 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG), §§ 88 bis 94 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG).
Datenlöschung
Soweit keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist existiert, werden die Daten gelöscht, sobald eine Speicherung nicht mehr erforderlich, bzw. das berechtigte Interesse an der Speicherung erloschen ist. Sofern keine Einstellung erfolgt, ist dies regelmäßig spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens der Fall. In Einzelfällen kann es zu einer längeren Speicherung von einzelnen Daten kommen. Die Dauer der Speicherung richtet sich dann nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen beispielsweise aus der Abgabenordnung (6 Jahre) oder dem Handelsgesetzbuch (10 Jahre).
Vertrauliche Behandlung der Daten
Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt, eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht.
Ihre Datenschutzrechte
Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO über die sie als Bewerber/in betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten nach Art. 16 DSGVO oder auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannte Gründe vorliegt, zum Beispiel wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Als betroffene Person haben Sie schließlich das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedsstaat des Aufenthaltsorts oder des Arbeitsplatzes der betroffenen Person oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden.
Datenschutzbeauftragter
Bei der Erfüllung unserer datenschutzrechtlichen Pflichten werden wir von unserem Datenschutzbeauftragten unterstützt:
Zweckverband KDO
Elsässer Straße 66
26121 Oldenburg
E-Mail: datenschutz@sgfintel.de
Nähere Informationen werden auf Anfrage gern zur Verfügung gestellt.
Haben wir Sie überzeugen können?
Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, Ihre Bewerbung im unteren Teil direkt an uns zu senden.
Online-Bewerbung