Sterbefälle
© pixabay.comSie haben einen Trauerfall in der Familie? Wir sprechen Ihnen unser tiefes Mitgefühl aus. Doch wie geht es nun weiter? Zunächst empfehlen wir Ihnen, ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Dieses stellt die zur Beurkundung des Sterbefalls benötigten Unterlagen zusammen und reicht diese im Standesamt ein.
Sie dürfen den Sterbefall auch selbst bei dem zuständigen Standesamt anzeigen.
Wer
Zur Anzeige verpflichtet ist
- jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, sprich wer die tote Person selbst gesehen hat
Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen, wird dieses die Anzeige für Sie übernehmen.
Der Tod des Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er verstorben ist, mündlich oder schriftlich spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Ist die Person im Krankenhaus oder einem Heim verstorben, so übernimmt die Einrichtung die Anzeige.
Unterlagen
Grundsätzlich werden benötigt:
- Die Geburtsurkunde der verstorbenen Person
- Wenn vorhanden die Eheurkunde der verstorbenen Person
- Todesbescheinigung, ausgestellt von einer ärztlichen Person
- Schriftliche oder mündliche Sterbefallanzeige
Bei Auslandsbeteiligung können noch weitere Nachweise verlangt werden.
Bearbeitungszeit
Sofern alle zur Beurkundung nötigen Unterlagen vorliegen dauert die Bearbeitung 2-3 Werktage.
Gebühr
Die Beurkundung eines Sterbefalls an sich ist gebührenfrei.
Für eine Sterbeurkunde wird eine Gebühr in Höhe von 15,00€ erhoben, für jede weitere im gleichen Arbeitsgang je 7,50€.
Nutzen Sie für die Ausstellung von bereits beurkundeten Sterbefällen unseren Onlinedienst.