amtliche Beglaubigungen
Allgemeines
Ablichtungen von Zeugnissen, Urkunden, Schreiben, etc. können bei der Samtgemeindeverwaltung amtlich beglaubigt werden.
Antragstellung
- Schriftstück im Original
- Identitätsnachweis (Personalausweis bzw. Reisepass)
- ggf. Bescheinigung der Behörde
Bearbeitungszeit
- sofort
Gebühr
- 4,00 €
Hinweis
- Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen und Vervielfältigungen gebührenfrei.
- Urkunden (z.B. Geburtsurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden.
Ansprechpartner
Frau Wander
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267/9300-33
E-Mail: wander@sgfintel.de
Frau Voigts
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267/9300-31
E-Mail: voigts@sgfintel.de