Politik
Neben dem Samtgemeindebürgermeister und der Verwaltung spielen die politischen Organe der Samtgemeinde, an der Spitze der Samtgemeinderat, eine wichtige Rolle.
Der Samtgemeindeausschuss (welcher in nicht- öffentlicher Sitzung tagt), sowie die zahlreichen Fachausschüsse sind zur Vorberatung von Beschlüssen wichtige Meinungsgeber. In den Fachausschüssen nehmen Mitglieder teil, die keine Ratsmitglieder sind. Als beratende Mitglieder sind bspw. Schulleitungen, Elternvertretungen, Brandmeister oder Mitarbeitende der örtlichen Kirchengemeinden wichtige Unterstützer der politischen Akteure.
Für den Samtgemeinderat, den Samtgemeindeausschuss und die Fachausschüsse gilt, dass sie nur dann Beschlüsse fassen können, wenn sie beschlussfähig sind. Das sind sie, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Im Samtgemeinderat ist dies bei 11 Personen der Fall.
Beschlüsse werden dann von den anwesenden Mitgliedern gefasst. Es gilt hier grundsätzlich: Erhält ein Vorschlag die Mehrheit der Stimmen, ist dieser angenommen. Bei allen Beschlüssen sind Fachausschüsse, Samtgemeindeausschuss und Samtgemeinderat an die geltenden Gesetze gebunden, an die selbst erlassenen Satzungen und an allgemeine Rechtsstaatsprinzipien.