Schiedspersonen
© pixabay.comGemäß der Niedersächsischen Gesetze über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) und des Schlichtungsgesetzes (NSchlG) vom 01.01.2010 haben Gemeinden Schiedsämter vorzuhalten. Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedspersonen wahr, sie werden vom Rat der Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt und verpflichtet die Schiedspersonen und übt die fachliche Dienstaufsicht aus. Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet, ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.
Das Schlichtungsverfahren
Eingeleitet wird das Schlichtungsverfahren durch einen Antrag, der Namen und Anschrift der Parteien sowie den Gegenstand der Streitigkeit und das Begehren allgemein enthalten muss. Der Antrag kann schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Das Schiedsamt legt einen Termin fest, zu dem beide Parteien erscheinen müssen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben kann die Schiedsperson ein Ordnungsgeld bis 50 € verhängen. Die Verhandlung vor dem Schiedsamt ist mündlich und nicht öffentlich. Die Schiedsperson versucht zwischen den Parteien einen Vergleich herbeizuführen. Endet das Schlichtungsverfahren mit einer Vereinbarung, wird diese in einem Protokoll festgehalten und von den Beteiligten unterschrieben. Eine solche Vereinbarung ist damit rechtswirksam, hat 30 Jahre Gültigkeit und kann vollstreckt werden. Dieses unkomplizierte Verfahren hat aufgrund der kurzen Verfahrenszeiten einen großen Vorteil gegenüber den meisten Prozessen.
Ansprechpartnerin und Ansprechpartner
Samtgemeinde Fintel Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück Telefon: 04267 9300-0 Fax: 04267 690 E-Mail: kontakt@sgfintel.de
Gemeinde Fintel Rotenburger Straße 10 Telefon: 04265 1329 Fax: 04265 8553 E.Mail: gemeinde.fintel@fintel.de
Schiedsamt Samtgemeinde Fintel Schiedsmann und Mediator Hans-Joachim Mertins Rotenburger Straße 20 27389 Fintel Telefon: 04265/659 E-Mail: hajo.mertins@t-online.de
Amtsgericht Rotenburg (Wümme) Am Pferdemarkt 6 27341 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 704-0 Internet: amtsgericht-rotenburg-wuemme.niedersachsen.de