Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auf Basis des Messbescheides des Finanzamtes Rotenburg (Wümme) festgesetzt. Der vom Finanzamt errechnete Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert.
Gemeinde | Hebesatz Grundsteuer A | Hebesatz Grundsteuer B |
Fintel | 550 v.H. | 330 v.H. |
Helvesiek | 500 v.H. | 250 v.H. |
Lauenbrück | 450 v.H. | 450 v.H. |
Stemmen | 500 v.H. | 300 v.H. |
Vahlde | 550 v.H. | 300 v.H. |
Zur Grundsteuer A werden land- und forstwirtschaftliche Flächen veranlagt, zur Grundsteuer B alle übrigen.
Nach dem Grundsteuergesetz entsteht die Steuerpflicht mit Beginn des Kalenderjahres und bleibt für das gesamte Kalenderjahr bestehen. Änderungen in den Eigentumsverhältnissen (Verkauf oder Erbe) werden vom Finanzamt daher erst zum 01.01. des Folgejahres vorgenommen.
Grundsteuerreform
Zum 01. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das Ziel, die Grundsteuer auf eine zeitgemäße, nachvollziehbare und gerechte Grundlage zu stellen. Das umfangreiche Reformvorhaben war für Land, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung.
Nachdem zunächst die Bundes- und anschließend die Landespolitik die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen haben, waren die Bürgerinnen und Bürger, sowie die Finanzverwaltungen des Landes in den vergangenen Jahren aufgefordert, die notwendigen Vorleistungen für die Erhebung der Grundsteuer zu erbringen. Aufgrund der Erklärungen wurden die Messbeträge ermittelt, auf deren Grundlage anschließend die Steuerlast für jeden einzelnen Bürger ermittelt werden konnte.
Gesetztes Ziel und Vorgabe aller Beteiligten ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Das bedeutet, dass das Steueraufkommen der Kommunen gleichbleibend sein soll, und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in der Gesamtheit nicht mehr als bisher belastet werden. Dies schließt allerdings nicht aus, dass sich die Steuerlast für einzelne Haushalte vermindern und für andere erhöhen wird. Dies kann sich für Einzelne ungerecht anfühlen, ist aber aufgrund der neuen Erhebungsmethode nicht vermeidbar.
Die administrative Aufgabe, die neuen Messbeträge der Finanzverwaltung mit einem neuen digitalen Verfahren abzurufen und zu verarbeiten, ist erfolgt.
Die Höhe der Hebesätze wurde durch die Gemeinderäte beschlossen und in die Hebesatzsatzungen aufgenommen.
Für die Erhebung der Grundsteuer (Erstellung der Bescheide) ist die Samtgemeinde Fintel zuständig.
Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit des Ihnen vorliegenden Grundsteuerbescheids haben, folgen Sie bitte dem beigefügten Prüfschema. Das Prüfschema hilft, Fragen zu konkretisieren und den entsprechenden Ansprechpartner, Finanzamt oder Samtgemeinde, zu ermitteln. Dadurch ersparen Sie sich, der Samtgemeinde und dem Finanzamt Zeit, um Korrekturen zu erkennen und schneller durchzuführen. Vielen Dank hier für Ihre Mithilfe.
Bitte teilen Sie Ihre Fragen an die entsprechenden Stellen auf elektronischem Wege mit.
Zuständig für Fragen zum Grundsteuermessbetrag und dessen Berechnung ist das Finanzamt Rotenburg (Wümme).
Kontakt des Finanzamtes: 04261/74-333
Zuständig für Fragen zu, z.B.
• Vom Finanzamt abweichender Grundsteuermessbetrag
• Adressänderungen, Fehler in der Namensgebung
• Bankverbindungen
• Hebesatz
ist die Samtgemeinde Fintel.
Sollten Fragen oder Rückmeldungen zu Ihrem Bescheid entstehen, bitten wir Sie, für eine schnellere Abwicklung unser Kontaktformular zu verwenden.