Hundeanmeldung/-abmeldung
Anmeldung
Das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind, ist steuerpflichtig. Ein Hund ist innerhalb einer Woche bei der Samtgemeinde Fintel anzumelden. Das kann über das Online-Rathaus oder mit dem Anmelde-Formular erfolgen.
Dabei sind unter anderem folgende Angaben zu machen bzw. Nachweise einzureichen:
Verlust der Hundemarke
Wenn Ihre Hundemarke verloren gegangen ist, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst 20 (Finanzen). Die Erteilung einer neuen Hundemarke kostet einmalig 2 €.
Abmeldung
Bei Wegzug, Abgabe oder Tod des Hundes ist dies über das Online-Rathaus oder das Abmelde-Formular mitzuteilen. Die Hundemarke ist zurückzugeben.
Wenn der Hund eingeschläfert wurde, ist der Abmeldung ein Nachweis vom Tierarzt beizufügen.
Dokumente
Hundesteuersatzung Gemeinde Fintel (233 kB) | |
Hundesteuersatzung Gemeinde Helvesiek (82 kB) | |
Hundesteuersatzung Gemeinde Lauenbrück (80 kB) | |
Hundesteuersatzung Gemeinde Stemmen (79 kB) | |
Hundesteuersatzung Gemeinde Vahlde (377 kB) | |
Formular Anmeldung Hund (98 kB) | |
Formular Abmeldung Hund (59 kB) |