Standesamt
© pixabay.comDas Standesamt begleitet Sie ein ganzes Leben lang.
Im Standesamt werden Geburten-, Ehe- und Sterberegister erstellt und fortgeführt.
Jede Geburt und jede Eheschließung, welche im jeweiligen Standesamtsbezirk stattfand, sowie jeder Todesfall sind seit 1874 in den Registern zu finden.
Maßgebend für die Eintragung in den Geburten-, Ehe- und Sterberegistern ist der tatsächliche Ereignisort.
Das Familienbuch, welches bei Eheschließungen ab dem 01.01.1958 bis zum 31.12.2008 angelegt wurde, wird bei dem Standesamt geführt, in welchem die Eheschließung stattfand.
Die Inhalte der Personenstandsbücher geben immer rechtsverbindlich den aktuellen Stand wieder.
Es ist daher notwendig, dass Sie uns für die Beurkundung von Personenstandsfällen Urkunden und andere amtliche Nachweise vorlegen, auch wenn deren Beschaffung oft mühsam und zeitraubend ist. Änderungen werden dem jeweiligen Eintrag beigeschrieben.