Vaterschaftsanerkennung
Sollte die (werdende) Mutter bei der Geburt nicht verheiratet sein, kann eine Vaterschaftsanerkennung bereits vor Geburt des Kindes oder auch später erfolgen. Diese Erklärung kann entweder vor einem Standesamt oder dem Jugendamt abgegeben werden. Hinweis: Soll auch das Sorgerecht für den Vater eingetragen werden, so wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendamt.
Wer
Beteiligt bei einer Vaterschaftsanerkennung sind grundsätzlich die Mutter und der Vater. Die Mutter stimmt der Vaterschaftsanerkennung des Vaters zu.
Unterlagen
Es werden grundsätzlich benötigt:
- Gültiges Ausweisdokument der Mutter
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenregister des Vaters
- Gültiges Ausweisdokument des Vaters
- Soweit vorhanden die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes
Bearbeitungszeit
Die Vaterschaftsanerkennung wird sofort aufgenommen und bei Vorliegen aller Unterlagen an das zuständige Standesamt geschickt. Das ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind zur Welt kommt/gekommen ist.
Gebühr
Die Aufnahme einer Vaterschaftsanerkennung erfolgt gebührenfrei.
Externe Behörde
Landkreis Rotenburg (Wümme) | |
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