Ausschuss für Bildung, Soziales und Jugend

Rechtsgrundlage

  • Pflichtausschuss nach § 73 NKomVG i.V.m. § 13 Abs. 2 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Für seine Bildung gelten folgende Regelungen:
    • Zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen Ratsfrauen und Ratsherren sein (§ 71 Abs. 7 NKomVG).
    • Dem Bi/So/Ju gehören als beratende Mitglieder Personen an, die von den im Bereich der Samtgemeinde wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vorzuschlagen sind (§ 13 Abs. 2 AG KJHG).
    • Die Hälfte der beratenden und stellvertretenden Mitglieder sollen Frauen sein (§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs.2 AG KJHG).

Themen

Unter die Aufgaben des Bi/So/Ju fallen alle Beratungen zu den Unterthemen: KiTas, Friedhöfe (soweit nicht die Mitgliedsgemeinden zuständig sind), Asyl, Soziale Einrichtungen (z.B. Diakonie-Sozialstation, BürgerBus), Versorgung, ÖPNV und Sport. 

Befugnisse

Fachliche Beratung der Sachthemen, Einbringen eigener Ideen und Anregungen, Stellen eigener Anträge an den Ausschuss/Rat, Recht auf Informationen/Unterstützung aus der Verwaltung für die Arbeit des Ausschusses, Möglichkeit, Fachberater zu speziellen Themen hinzuzuziehen.

Aufgaben

Fachliche Vorbereitung und Vorberatung der Sachentscheidungen im Samtgemeindeausschuss und ggf. Samtgemeinderat.

Mitglieder

7 stimmberechtigte Ratsmitglieder und  4 beratende Vertreter der im Ausschuss vertretenen Interessen (Träger der freien Jugendhilfe; 1 je Kirchengemeinde, 1 Seniorenbeirat, 1 Elternvertreter KiTas)

mit Stimmrecht

NameFunktionPartei
Tobias KochVorsitzenderSPD
Sabrina Zimmerstv. VorsitzenderSPD
Ulrich Brunkhorst
CDU
Jürgen Rademacher
CDU
Reinhard Trau
CDU
Merten Lüdemann
CDU
Tanja Bladauski
SPD
Christian Geddert
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


ohne Stimmrecht

NameFunktion/Partei
Pastor Lars RüterTräger der freien Jugendhilfe (Vertreter Hinnerk Ehlbeck)
Janine BoelterCDU-Fraktion
Rasmus PrienSPD-Fraktion