Amtliche Bekanntmachung 2. Nachtragshaushalt 2024


Samtgemeinde Fintel


Der Samtgemeinderat hat am 26.09.2024 die zweite Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2024 beschlossen.


Die kommunalaufsichtliche Genehmigung ist durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 01.10.2024 unter dem Aktenzeichen 20/3 15 21 10/070 erteilt worden. Der zweite Nachtragshaushaltsplan 2024 liegt in der Zeit vom 15.10.2024 bis zum 24.10.2024 (nur montags bis freitags) zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Fintel, Berliner Straße 3, 27389 Lauenbrück, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus.



Maier


Der Samtgemeindebürgermeister

Angehängte Dateien
2. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2024 (2,3 MB)