Gremien

Organe der Samtgemeinde und Verwaltung

In der Samtgemeinde spielen verschiedene Einzelpersonen und Personengruppen eine Rolle: 
Samtgemeinderat - Samtgemeindeausschuss- Samtgemeindebürgermeister - Verwaltung - Mitarbeiter - Fachausschüsse.

Für den Samtgemeinderat, den Samtgemeindeausschuss und die Fach-Ausschüsse gilt, dass sie nur dann Beschlüsse fassen können, wenn sie beschlussfähig sind. Das sind sie, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Im Samtgemeinderat ist das bei 11 Personen der Fall. 
Beschlüsse werden dann von den anwesenden Mitgliedern gefasst. Und zwar gilt hier grundsätzlich, wenn ein Vorschlag die Mehrheit der Stimmen erhält, ist dieser angenommen. Bei allen Beschlüssen sind Fach-Ausschüsse, Samtgemeindeausschuss und Samtgemeinderat an die geltenden Gesetze gebunden, an die selbst erlassenen Satzungen und an allgemeine Rechtsstaatsprinzipien. Und sie müssen bei Beschlüssen, bei denen es um Geld geht, an ihren Haushalt denken.