Feuerwehrausschuss

Rechtsgrundlage

Gewählter Ausschuss nach § 71 Abs. 1 NKomVG

Themen

Die Beratungen im Feuerwehrausschuss beziehen sich grundsätzlich nur auf den Bereich des Brandschutzes sowie der zugehörigen Themenfelder des Rettungsdienstes, der anderen Hilfsorganisationen, aber eben auch auf die Notwendigkeiten von Baumaßnahmen in diesem Bereich.

Befugnisse

Fachliche Beratung der Sachthemen, Einbringen eigener Ideen und Anregungen, Stellen eigener Anträge an den Ausschuss/Rat, Recht auf Informationen/Unterstützung aus der Verwaltung für die Arbeit des Ausschusses, Möglichkeit, Fachberater zu speziellen Themen hinzuzuziehen.

Aufgaben

Fachliche Vorbereitung und Vorberatung der Sachentscheidungen im Samtgemeindeausschuss und ggf. Samtgemeinderat.

Mitglieder

7 stimmberechtigte Ratsmitglieder, 1 Ratsmitglied mit Grundmandat (nicht stimmberechtigt) und 5 beratende Mitglieder

mit Stimmrecht

NameFunktionPartei
Hannes LohmannVorsitzenderCDU
Horst MilbrodtStellvertreterCDU
Volker Dreyer
CDU
Ulrich Brunkhorst
CDU
Tobias Koch
SPD
Bernd Mahnken
SPD
Michael Sablotzke
SPD
Christian Geddert (Grundmandat)

BÜNDNIS 90/GRÜNEN


ohne Stimmrecht

NameFunktion/Partei
Dennis BrunkhorstCDU
Carsten HüsigCDU
Wilfried RiebesehlCDU
Axel MatthiesSPD
Ingo NorrenbrockSPD
Klaus IntelmannGemeindebrandmeister als Gast bei jeder Sitzung