Amtliche Bekanntmachung Erster Nachtragshaushalt 2024


Samtgemeinde Fintel

 

Der Samtgemeinderat hat am 29.02.2024 die erste Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2024 beschlossen.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung ist durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 05.03.2024 unter dem Aktenzeichen 20/3 15 21 10/070 erteilt worden. Der erste Nachtragshaushaltsplan 2024 liegt in der Zeit vom 18.03.2024 bis zum 26.03.2024 (nur montags bis freitags) zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Fintel, Berliner Straße 3, 27389 Lauenbrück, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus.

 

 

Maier

Der Samtgemeindebürgermeister

 

Angehängte Dateien
Erster Nachtrag 2024 Samtgemeinde Fintel (1,2 MB)