Änderung der Betreuungszeiten Kindertagesstätten
Allgemeines
Der Antrag auf Änderung der Betreuungszeiten wird auf einem Vordruck gestellt, auf dem die Sorgeberechtigten die neuen Zeiten eintragen.
Die Samtgemeinde Fintel entscheidet abschließend über den Änderungsantrag.
Antragstellung
- Den Änderungsantrag ausgefüllt und unterschrieben über die Kindertagesstätte einreichen.
- Der Antrag ist mit einem Vorlauf von wenigstens 2 Wochen zu stellen.
Bearbeitungszeit
- sofort
Gebühr
Die Benutzungsgebühren werden anhand des Einkommens beider Sorgeberechtigter berechnet. Dies ergibt sich aus der Satzung über den Betrieb und die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder der Samtgemeinde Fintel.
Kinder die im vorletzten oder letzten Betreuungsjahr vor der Einschulung die Kindertagesstätte besuchen, sind im Landkreis Rotenburg (Wümme) von der Gebührenpflicht befreit.
Hinweis
- Die Änderung der Betreuungszeiten ist nur quartalsweise (jeweils zum 01.01./01.04./01.08./01.10.) mit einem Vorlauf von wenigstens 2 Wochen zulässig.
- Die Änderung der Zeiten erfolgt nur, sofern die Betreuung in der Einrichtung gesichert werden kann.
- Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung über den Betrieb und die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder der Samtgemeinde Fintel ist der Bedarf bei einer Betreuung über 14.00 Uhr hinaus für jeden Sorgeberechtigten mittels Arbeitszeitnachweis nachzuweisen.
Ansprechpartnerin
Frau Fechner
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267/9300-19
E-Mail: fechner@sgfintel.de
Angehängte Dateien | |
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Antrag auf Änderung der Betreuungszeit (190,7 KB) | |
Arbeitszeitnachweis (327,6 KB) | |
KiTa-Satzung (4,1 MB) |