Gebührenberechnung Kindertagesstätten
Allgemeines
Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, sich ab dem Zeitpunkt der Aufnahme an den Kosten der Tageseinrichtung zu beteiligen.
Einkommensnachweise beider Sorgeberechtigter sind:
- Einkommenssteuerbescheid des Vorvorjahres (Wurde keine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt eingereicht, muss dies schriftlich mitgeteilt und aussagekräftige Unterlagen in Form von z.B. elektronische Jahresbescheinigung, Elterngeldbescheide, ALG-Bescheide, BaföG-Bescheide, etc. eingereicht werden)
- Für Selbstständige: die aktuelle bzw. BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) des vorherigen Geschäftsjahres
- Bei alleinsorgeberechtigten Personen: Sorgerechtsbescheid/ Negativbescheinigung/ Geburtsurkunde
- Weicht das Einkommen im Jahr der Benutzung der Einrichtung um mehr als 20% von dem des Vorvorjahres ab, ist zusätzlich das Einkommen im Jahr der Benutzung zugrunde zu legen. Z.B. Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate.
Antragstellung
- erfolgt mit der Aufnahme in die Kindertagesstätte
Bearbeitungszeit
- die Berechnung erfolgt nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Einkommensnachweise (ca. im Mai eines Jahres)
Gebühr
Die Benutzungsgebühren werden anhand des Einkommens beider Sorgeberechtigter berechnet. Dies ergibt sich aus der Satzung über den Betrieb und die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder der Samtgemeinde Fintel.
Die Gebühr wird um 50% für das zweite und um 75% für jedes weitere gebührenpflichtige Kind einer Familie gemindert.
Das Land Niedersachsen beschloss am 22.06.2018 die Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG). Demnach besteht ein Anspruch auf Beitragsfreiheit bis zu einer Betreuungszeit von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche.
Der Anspruch besteht ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet bis zu seiner Einschulung.
Hinweis
Die Frist zum Einreichen der Einkommensnachweise wird durch das Versenden der Aufnahmebestätigung mitgeteilt.
Werden die aussagekräftigen Einkommensnachweise nicht in der angegebenen Frist vorgelegt, wird die Gebühr nach der höchsten Stufe festgesetzt!
Ansprechpartnerin
Frau Fechner
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267/9300-19
E-Mail: fechner@sgfintel.de
Angehängte Dateien | |
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KiTa-Satzung (4,1 MB) |