Amtliche Bekanntmachung zum 1. Nachtragshaushalt
Amtliche Bekanntmachung
Samtgemeinde Fintel
Der Samtgemeinderat hat am 27.04.2023 die erste Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023 beschlossen.
Die kommunalaufsichtliche
Genehmigung ist durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 17.05.2023 unter dem
Aktenzeichen 20/3 15 21 10/070 erteilt worden. Der erste Nachtragshaushaltsplan
2023 liegt in der Zeit vom 01.06.2023 bis zum 09.06.2023 (nur montags bis
freitags) zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Fintel, Berliner Straße
3, 27389 Lauenbrück, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus.
Maier
Der Samtgemeindebürgermeister