Hochwasser-Soforthilfe des Landes für Privathaushalte
Die finale Fassung der Richtlinie für die Hochwasser-Soforthilfe des Landes für Privathaushalte kann nun dem Anhang entnommen werden.
Betroffene können seit dem 24.01.2024 ihren Antrag bei der zuständigen Behörde (Landkreis Rotenburg Wümme) stellen, ein entsprechendes Antragsformular finden Sie im Anhang.
Angehängte Dateien | |
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Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe für Privathaushalte (181,6 KB) | |
Richtlinie Weihnachts-Hochwasser 2023 (129,6 KB) |