Ausschuss für Bildung, Soziales und Jugend
Rechtsgrundlage
- Pflichtausschuss nach § 73 NKomVG i.V.m. § 13 Abs. 2 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Für seine Bildung gelten folgende Regelungen:
- Zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen Ratsfrauen und Ratsherren sein (§ 71 Abs. 7 NKomVG).
- Dem Bi/So/Ju gehören als beratende Mitglieder Personen an, die von den im Bereich der Samtgemeinde wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vorzuschlagen sind (§ 13 Abs. 2 AG KJHG).
- Die Hälfte der beratenden und stellvertretenden Mitglieder sollen Frauen sein (§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs.2 AG KJHG).
Themen
Unter die Aufgaben des Bi/So/Ju fallen alle Beratungen zu den Unterthemen: KiTas, Friedhöfe (soweit nicht die Mitgliedsgemeinden zuständig sind), Asyl, Soziale Einrichtungen (z.B. Diakonie-Sozialstation, BürgerBus), Versorgung, ÖPNV und Sport.
Befugnisse
Fachliche Beratung der Sachthemen, Einbringen eigener Ideen und Anregungen, Stellen eigener Anträge an den Ausschuss/Rat, Recht auf Informationen/Unterstützung aus der Verwaltung für die Arbeit des Ausschusses, Möglichkeit, Fachberater zu speziellen Themen hinzuzuziehen.
Aufgaben
Fachliche Vorbereitung und Vorberatung der Sachentscheidungen im Samtgemeindeausschuss und ggf. Samtgemeinderat.
Mitglieder
7 stimmberechtigte Ratsmitglieder und 4 beratende Vertreter der im Ausschuss vertretenen Interessen (Träger der freien Jugendhilfe; 1 je Kirchengemeinde, 1 Seniorenbeirat, 1 Elternvertreter KiTas)
mit Stimmrecht
Name | Funktion | Partei |
Tobias Koch | Vorsitzender | SPD |
Sabrina Zimmer | stv. Vorsitzender | SPD |
Ulrich Brunkhorst | CDU | |
Jürgen Rademacher | CDU | |
Reinhard Trau | CDU | |
Merten Lüdemann | CDU | |
Tanja Bladauski | SPD | |
Christian Geddert | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
ohne Stimmrecht
Name | Funktion/Partei |
Pastor Lars Rüter | Träger der freien Jugendhilfe (Vertreter Hinnerk Ehlbeck) |
Janine Boelter | CDU-Fraktion |
Rasmus Prien | SPD-Fraktion |