Amtliche Bekanntmachung zum 2. Nachtragshaushalt

Amtliche Bekanntmachung


Samtgemeinde Fintel


Der Samtgemeinderat hat am 28.09.2023 die zweite Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023 beschlossen.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung ist durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 11.10.2023 unter dem Aktenzeichen 20/3 15 21 10/070 erteilt worden. Der zweite Nachtragshaushaltsplan 2023 liegt in der Zeit vom 18.10.2023 bis zum 27.10.2023 (nur montags bis freitags) zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Fintel, Berliner Straße 3, 27389 Lauenbrück, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus.


Maier

Der Samtgemeindebürgermeister