Impfen mit dem Impfstoff der Firma Novavax
STIKO empfiehlt zweite Auffrischungsimpfung
für gefährdete Personengruppen
Ende Februar sollen die ersten Impfstofflieferungen des Impfstoffes der Firma Novavax an den Bund geliefert werden. Dieser wird im Anschluss an die Länder verteilt. Schon jetzt können sich Interessierte über die Impfhotline des Landes auf eine Warteliste setzen lassen. Die mobilen Impfteams verimpfen weiterhin auch mRNA-Impfstoffe in den drei festen Impfstellen und bei dezentralen Impfaktionen. Zurzeit laufen die Vorbereitungen für eine zweite Auffrischungsimpfung für besonders gefährdete Personengruppen.
Impfungen mit dem Impfstoff der Firma Novavax
Niedersachsen erwartet in einem ersten Schritt rund 170.000 Impfdosen, die Lieferungen werden dann schrittweise ausgebaut. Der Landkreis nimmt an der Impfaktion des Landes teil, welche zurzeit vom 6.-8. März geplant ist, und verimpft an seinen drei festen Impfstellen in Rotenburg (Wümme), Bremervörde und Zeven den Impfstoff der Firma Novavax.
Unter der Telefonnummer 0800/9988665 ist es schon jetzt möglich, sich beim Land Niedersachsen auf eine Warteliste setzen zu lassen. Im Anschluss erhalten die Personen eine SMS mit einem Impftermin in der gewünschten Kommune.
Bei dem Impfstoff Nuvavoxid der Firma Novavax handelt es sich um einen Proteinimpfstoff, der im Gegensatz zu den bisher eingesetzten Impfstoffen nicht auf der mRNA- oder der Vektor-Technologie aufgebaut ist. Dieser bietet sich besonders für die Personengruppe an, die den bisherigen Impfstoffen skeptisch gegenübersteht und von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem 16. März betroffen ist. Der Impfstoff Nuvavoxid bietet eine mögliche Alternative. Die Impfungen schützen Mitarbeiter, Kunden, Patienten und Bewohner von Einrichtungen vor einer schweren Infektion und ermöglichen die Beschäftigung über den 15. März hinaus. Das Gesundheitsamt des Landkreises bereitet sich zurzeit darauf vor, die Umsetzung der Impfpflicht in den betroffenen Einrichtungen ab Mitte März zu überprüfen.
Für den Abschluss der Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von mindestens drei Wochen erforderlich. Der Zweittermin wird vom Impfteam vor Ort individuell festgelegt. Bisher ist der Impfstoff nicht für eine Boosterimpfung zugelassen. Eine Kreuzimpfung mit mRNA- oder Vektorimpfstoffen ist nicht möglich.
Zweite Auffrischungsimpfung für besonders gesundheitlich gefährdete bzw. exponierte Personengruppen
Der neue Beschlussentwurf der STIKO vom 3. Februar sieht eine zweite Auffrischungsimpfung für Menschen ab 70 Jahren, Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patienten- und Bewohnerkontakt) vor. Personen, die nach der ersten Auffrischungsimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen.
Dementsprechend bereiten sich die mobilen Teams zurzeit auf Impfungen für diese Personengruppe in den Einrichtungen vor Ort vor.
Für mobile Personen bietet der Landkreis weiterhin Impfungen an den drei festen Standorten in Rotenburg (Wümme), Bremervörde und Zeven sowie Impfaktionen in verschiedenen Gemeinden an. Alle Termine finden Interessierte unter www.lk-row.de/coronaimpfung.
Wer zur oben genannten Gruppe gehört, kann sich, nachdem die STIIKO ihre Empfehlung veröffentlicht hat, ohne Terminbuchung an allen Impfstellen der mobilen Teams eine vierte Auffrischungsimpfung geben lassen.
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