Positiver Schnelltest muss durch PCR-Test bestätigt werden

In den Medien war in den letzten Wochen viel von einer Rationierung von PCR-Tests zu lesen. Diese Rationierung ist bisher aber noch nicht beschlossen worden. Nach wie vor gilt: Zeigt ein Schnelltest (PoC-Antigen-Test) ein positives Ergebnis, muss dieses mit einem PCR-Test bestätigt werden.

„Ich habe die Sorge, dass der gegenwärtige Rückgang der Fallzahlen auch durch eine zunehmende Untererfassung mitbedingt ist“, äußert Jens Hedicke, der stellvertretende Leiter des Gesundheitsamtes. „Die PCR-Testung dient zum einen dazu, der betroffenen Person die Gewissheit über ihren Krankenzustand zu geben und eine Genesenenbescheinigung zu erhalten. Zum anderen bilden die Testzahlen für das Gesundheitsamt die Grundlage zur Einschätzung der aktuellen Lage. Deshalb ist es wichtig, sich auch weiterhin zu testen und einen positiven Schnelltest durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen.“
 
Die Grundlage für die Entscheidung, wer wie lange in Quarantäne muss, ist für das Gesundheitsamt die Niedersächsische Absonderungsverordnung. Darin ist klar geregelt, dass Personen unverzüglich einen PCR-Testung durchführen lassen müssen, sobald ihr PoC-Antigen-Test ein positives Ergebnis anzeigt. Das gilt sowohl für PoC-Antigen-Test (Schnelltest) die als Selbsttest durchgeführt als auch für Tests, die in Apotheken oder bei Testcentren gemacht wurden. Alle Personen mit einem positiven PoC-Test haben Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Test.
 
Ein PCR-Test ist auch wichtig für den Erhalt einer Genesenenbescheinigung. Hier reicht ein positiver PoC-Test nicht aus. Nur wer einen positiven PCR-Test nachweisen kann, erhält auch eine entsprechende Bescheinigung.