Urlaubszeit - Impfschutz wichtig für die Reise in bestimmte Länder

Mit der Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes wurde festgelegt, wer in Deutschland als vollständig gegen Corona geimpft gilt. Für die anstehende Ferienzeit sind auch die Vorschriften der EU zu beachten, denn die Gültigkeit des Impfzertifikats ist zeitlich befristet. Ansonsten müssen aktuelle Tests vorgewiesen oder Quarantänezeiten eingehalten werden.

Nach dem aktuell gültigen Infektionsschutzgesetz reichen ab dem 1. Oktober 2022 zwei Impfungen nicht mehr für einen vollständigen Impfschutz aus. Eine Ausnahme gibt es für Genesene, bei denen üblicherweise zwei Impfungen ausreichen. Ansonsten sind insgesamt drei Einzelimpfungen erforderlich, wobei die letzte Impfung mindestens drei Monate nach der zweiten Impfung abgeholt sein muss. 

Damit können die drei benötigten Impfungen ab Oktober bei möglichen im Herbst wieder eingeführten Zutrittsbeschränkungen - etwa für die Gastronomie oder beim Sport - wichtig werden.

Wer in den nächsten Monaten innerhalb der EU oder in andere Länder verreisen möchte, sollte seinen Impfstatus überprüfen. Das EU-Impfzertifikat gilt nach der zweiten Impfung 270 Tage, danach verliert es seine Gültigkeit. Wer wieder vollständig geimpft sein möchte, muss sich eine dritte Impfung abholen oder genesen sein. Ohne gültiges digitales Impfzertifikat gelten möglicherweise Einschränkungen wie Test- oder Quarantänepflicht. Neben den EU-Staaten erkennen aktuell weitere 35 Nicht-EU-Länder (und Regionen) das digitale COVID-Zertifikat der EU an.

Weitere Informationen zum Thema Reisen und Corona finden Interessierte unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468

Wer sich impfen lassen möchte kann die drei festen Impfstellen des Landkreises in Bremervörde, Rotenburg (Wümme) und Zeven besuchen. Daneben impfen die mobilen Impfteams auch jede Woche an verschiedenen Orten dezentral. Die Termine und Adressen dazu finden Interessierte unter www.lk-row.de/coronaimpfung.



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