Abmeldung Kindertagesstätte

Allgemeines

Soll die Kindertagesstätte nicht mehr besucht werden, ist es dem Träger schriftlich mitzuteilen.

Antragstellung

  • formloses Kündigungsschreiben mit Unterschrift der Sorgeberechtigten
  • Verkürzung der Kündigungsfrist: schriftliche Begründung

Bearbeitungszeit

  • sofort

Gebühr

  • gebührenfrei

Hinweis

  • Die Abmeldefrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats. In besonderen Ausnahmefällen (z.B. Wohnortwechsel) ist eine Verkürzung möglich.
  • Wird das Kind eingeschult, ist die Abmeldung nicht erforderlich.
  • Kündigungen nach dem 31.03. sind nur zum Ende des Betreuungsjahres möglich, wenn nicht besondere Abmeldegründe vorliegen.

Ansprechpartnerin

Frau Fechner
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück

Telefon: 04267/9300-19
E-Mail: fechner@sgfintel.de