Abmeldung Kindertagesstätte
Allgemeines
Soll die Kindertagesstätte nicht mehr besucht werden, ist es dem Träger schriftlich mitzuteilen.
Antragstellung
- formloses Kündigungsschreiben mit Unterschrift der Sorgeberechtigten
- Verkürzung der Kündigungsfrist: schriftliche Begründung
Bearbeitungszeit
- sofort
Gebühr
- gebührenfrei
Hinweis
- Die Abmeldefrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats. In besonderen Ausnahmefällen (z.B. Wohnortwechsel) ist eine Verkürzung möglich.
- Wird das Kind eingeschult, ist die Abmeldung nicht erforderlich.
- Kündigungen nach dem 31.03. sind nur zum Ende des Betreuungsjahres möglich, wenn nicht besondere Abmeldegründe vorliegen.
Ansprechpartnerin
Frau Fechner
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267/9300-19
E-Mail: fechner@sgfintel.de