Abwassergebühren
Abwassergebühr für die zentrale Abwasserbeseitigung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen werden Abwassergebühren erhoben. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer oder sonst dinglich Nutzungsberechtigten.
Gebühr für die Beseitigung des Niederschlagswassers
Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gebühr ist die überbaute und befestigte Grundstücksfläche, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt.
Die Gebühr beträgt je angefangene 50 m² befestigte und überbaute Fläche 5,00 € jährlich.
Gebühr für die Beseitigung des Schmutzwassers
Die Gebühr wird nach der Abwassermenge berechnet, die in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt. Das ist die aus öffentlichen oder privaten Wasserversorgungsanlagen oder aus einer eigenen Wasserversorgung bezogene Menge, die durch Wasserzähler zu ermitteln ist. Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangen, werden auf Antrag abgesetzt.
Weitere Infos für abzusetzende bzw. hinzuzurechnende Wassermengen:
Die abzusetzende bzw. hinzuzurechnende Wassermenge ist durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers auf Kosten des Gebührenpflichtigen nachzuweisen.
Der Tag des Einbaus, die Zählernummer und der Zählerstand sind der Samtgemeinde mitzuteilen.
Nach einem Zählerwechsel ist ein Foto des alten Zählers einzureichen.
Die Ablesung erfolgt einmal im Jahr über das Online-Formular.
Für die Berücksichtigung von Zwischenzählern wird eine zusätzliche Gebühr von 10,00 € für jeden Zähler je Abrechnung berechnet.
Die Abrechnung wird vom Wasserversorgungsverband Rotenburg-Land vorgenommen. Bei einem Eigentumswechsel ist es für eine zeitnahe Abrechnung der Abwassergebühren erforderlich, dass unmittelbar nach dem Eigentumsübergang dem Wasserversorgungsverband Rotenburg-Land (Tel. 04269/953122) der Zählerstand des Wasserzählers mitgeteilt wird.
Ansprechpartner
Herr Mahnken
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267/9300-84
E-Mail: mahnken@sgfintel.de