Anmeldung Kindertagesstätte
Allgemeines
Die Kindertagesstätten stehen grundsätzlich allen Kindern offen, die mit Hauptwohnung in der Samtgemeinde Fintel gemeldet sind und tatsächlich dort wohnen.
Das Betreuungsjahr beginnt am 01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des darauffolgenden Jahres.
Die Samtgemeinde Fintel entscheidet über die Aufnahme des Kindes und ist für die Gebührenabrechnung zuständig.
Antragstellung
- Aufnahmeantrag online ausgefüllt einreichen
- Der Antrag für die Aufnahme zum 01.08. des Jahres ist bis zum 31.01. des Jahres zu stellen
Aufnahmeantrag Kindertagesstätte
Bearbeitungszeit
- der Aufnahmeantrag wird Mitte Februar eines Jahres bearbeitet
- im April eines Jahres folgt die Aufnahmebestätigung
Gebühr
Die Benutzungsgebühren werden anhand des Einkommens beider Sorgeberechtigter berechnet. Dies ergibt sich aus der Satzung über den Betrieb und die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder der Samtgemeinde Fintel.
Die Gebühr wird um 50% für das zweite und um 75% für jedes weitere gebührenpflichtige Kind einer Familie gemindert.
Kinder die im vorletzten oder letzten Betreuungsjahr vor der Einschulung die Kindertagesstätte besuchen, sind im Landkreis Rotenburg (Wümme) von der Gebührenpflicht befreit.
Ansprechpartnerin
Frau Fechner
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267/9300-19
E-Mail: fechner@sgfintel.de
Angehängte Dateien | |
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KiTa-Satzung (4,1 MB) |