Führungszeugnis

Allgemeines

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).

Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z.B. KiTa, Schule, Sportverein).

Antragsstellung

  • persönlich beantragen mit gültigem Personalausweis oder Reisepass  
  • bei Versendung an eine Behörde wird die komplette Adresse mit PLZ und der Verwendungszweck benötigt
  • für erweiterte Führungszeugnisse muss eine schriftliche Aufforderung, von der Stelle die das Führungszeugnis benötigt (z.B. Verein, Verband, Träger oder Arbeitgeber für den der Antragsteller tätig ist), vorgelegt werden

Bearbeitungszeit

  • ca. 2 Wochen

Gebühr

  • 13,00 €

Hinweis

Über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz ist es möglich, online ein Führungszeugnis  zu beantragen.

Voraussetzungen sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät.

Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

Ansprechpartner

Frau Dumke-Heidrich
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück

Telefon: 04267/9300-43
E-Mail: dumke-heidrich@sgfintel.de


Frau Stargardt
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück

Telefon: 04267/9300-32
E-Mail: stargardt@sgfintel.de