Gewerbesteuer

Allgemeines

Die Gewerbesteuer wird aufgrund des Gewerbesteuermessbescheides des Finanzamtes festgesetzt. Der im Messbescheid des Finanzamtes festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Mitgliedsgemeinde multipliziert.

Hebesätze

Der in der Haushaltssatzung bzw. Steuersatzung festgesetzte Hebesatz beträgt in der Gemeinde

Fintel420 v.H.
Helvesiek420 v.H.
Lauenbrück420 v.H.
Stemmen420 v.H.
Vahlde

420 v.H.

Ansprechpartner

Herr Behrens
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück

Telefon: 04267/9300-81
E-Mail: 
s.behrens@sgfintel.de

Angehängte Dateien
Einzugsermächtigung Abgaben (130,4 KB)