Hundesteuer

Allgemeines

Das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind, ist steuerpflichtig.

Antragstellung

Wer einen Hund anschafft oder mit einem zuzieht, hat diesen innerhalb einer Woche bei der Samtgemeinde Fintel schriftlich anzumelden.

Dabei ist die Hunderasse sowie gemäß dem Niedersächsischen Hundegesetz die Chipnummer und die Haftpflichtversicherung anzugeben.

Höhe der Steuer

Die Hundesteuer beträgt in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde jährlich für:
- alle Beträge in Euro - 

GemeindeFintelHelvesiekLauenbrückStemmenVahlde
a) den ersten Hund  54,00  36,00  39,00  39,00  39,00
b) den zweiten Hund  66,00  48,00  51,00  51,00  51,00
c) jeden weiteren Hund

117,00

  96,00102,00102,00102,00
b) einen gefährlichen Hund600,00600,00600,00600,00600,00

Hinweis

Bei der Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.

Ansprechpartner

Frau Gallmann
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück

Telefon: 04267/9300-82
E-Mail: gallmann@sgfintel.de

Angehängte Dateien
1. Änderung Hundesteuersatzung Gemeinde Fintel (57,8 KB)
1. Änderung Hundesteuersatzung Gemeinde Vahlde (57,7 KB)
Einzugsermächtigung Abgaben (130,4 KB)
Formular Abmeldung eines Hundes (58,5 KB)
Formular Anmeldung eines Hundes (194,1 KB)
Hundesteuersatzung der Gemeinde Vahlde (79,6 KB)
Hundesteuersatzung Gemeinde Fintel (81,5 KB)
Hundesteuersatzung Gemeinde Helvesiek (82,0 KB)
Hundesteuersatzung Gemeinde Lauenbrück (79,6 KB)
Hundesteuersatzung Gemeinde Stemmen (79,5 KB)
Hundesteuersatzung Gemeinde Vahlde (62,9 KB)