Kirchenaustrittserklärung

Allgemeines

Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. 

Antragstellung

  • persönlich beantragen mit gültigem Personalausweis oder Reisepass  

Bearbeitungszeit

  • sofort
  • der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam

Gebühr

  • 30,00 €

Hinweis

  • der Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft muss gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklärt werden