Zweitwohnungssteuer

Allgemeines

Die Gemeinden Fintel und Lauenbrück erheben eine Steuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet. Die Steuerpflicht entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres.

Antragstellung

Wer eine Zweitwohnung in Besitz nimmt oder aufgibt, hat dies innerhalb eines Monats bei der Samtgemeinde Fintel schriftlich anzuzeigen.

Gebühr

Die Höhe der festzusetzenden Steuer und alles Weitere ist den Satzungen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zu entnehmen.

Ansprechpartner

Frau K. Fechner
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück

Telefon: 04267/9300-81
E-Mail: k.fechner@sgfintel.de

Angehängte Dateien
Einzugsermächtigung Abgaben (130,4 KB)