Zweitwohnungssteuer
Allgemeines
Die Gemeinden Fintel und Lauenbrück erheben eine Steuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet. Die Steuerpflicht entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres.
Antragstellung
Wer eine Zweitwohnung in Besitz nimmt oder aufgibt, hat dies innerhalb eines Monats bei der Samtgemeinde Fintel schriftlich anzuzeigen.
Gebühr
Die Höhe der festzusetzenden Steuer und alles Weitere ist den Satzungen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zu entnehmen.
Ansprechpartner
Frau K. Fechner
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon:
04267/9300-81
E-Mail: k.fechner@sgfintel.de
Angehängte Dateien | |
---|---|
Einzugsermächtigung Abgaben (130,4 KB) |