Amtliche Bekanntmachung Erster Nachtragshaushalt 2024
Samtgemeinde Fintel
Der Samtgemeinderat hat am 29.02.2024
die erste Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Jahr
2024 beschlossen.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung
ist durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 05.03.2024 unter dem Aktenzeichen
20/3 15 21 10/070 erteilt worden. Der erste Nachtragshaushaltsplan 2024 liegt
in der Zeit vom 18.03.2024 bis zum 26.03.2024 (nur montags bis freitags) zur
Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Fintel, Berliner Straße 3, 27389
Lauenbrück, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus.
Maier
Der
Samtgemeindebürgermeister
Angehängte Dateien | |
---|---|
Erster Nachtrag 2024 Samtgemeinde Fintel (1,2 MB) |